Soldaten

Steuererklärung 2024 für Soldaten

ohne Lohnsteuerbescheinigung:

So geht’s!

Erfahren Sie, wie Soldaten ihre Steuererklärung 2024 auch ohne Lohnsteuerbescheinigung vorbereiten können – schnell, einfach und mit praktischen Tipps!

Erstellt:
11.1.2025
| Aktualisiert:
1.2.2025

Viele Soldaten, einschließlich Berufssoldaten, Zeitsoldaten und freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL), starten motiviert ins Jahr 2025, um ihre Steuererklärung für 2024 zu erledigen. Doch häufig fehlt zu diesem Zeitpunkt noch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Bundesverwaltungsamt (BVA). Dieser Artikel richtet sich an alle Soldaten, die ihre Steuererklärung zügig erledigen möchten, und zeigt praktische Alternativen auf, wie sie auch ohne die Lohnsteuerbescheinigung vorgehen können, um ihre erwartete Steuererstattung zu berechnen.

Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung?

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird vom Arbeitgeber am Ende eines Kalenderjahres oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstellt und direkt an das Finanzamt übermittelt. Sie enthält alle relevanten Lohnsteuerdaten zu Einkommen, gezahlten Steuern und Sozialabgaben. Bei Soldaten entfallen Sozialversicherungsbeiträge, sodass die Bescheinigung übersichtlicher aufgebaut ist – ein Vorteil, den Sie nutzen können.

Arbeitgeber, einschließlich der Bundeswehr, sind verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln. In der Regel wird sie zu Beginn des Folgejahres zusammen mit der Bezügeabrechnung in Papierform per Post an die Soldaten versendet. Doch was tun, wenn die Bescheinigung noch nicht vorliegt, sie aber ihre Steuererklärung schon erstellen wollen?

Steuererstattung ohne Lohnsteuerbescheinigung berechnen

Falls Ihre Lohnsteuerbescheinigung noch nicht eingetroffen ist, können Sie sich mit der Bezügeabrechnung, gültig ab dem 01.12.2024, behelfen (siehe Bild 1). Diese enthält alle relevanten Jahreswerte und kann als Grundlage zur Vereinfachung genutzt werden.

Ein Vorteil für Soldaten: Anders als reguläre Arbeitnehmer erhalten Soldaten ihre Bezüge bereits zu Beginn des Monats. Die Bezügeabrechnung folgt in der Regel zeitnah. Das bedeutet, dass diese Methode schon Anfang Dezember funktioniert. Somit können Sie Ihre Steuererklärung schon im Dezember fertigstellen und frühzeitig einreichen.
Bezügeabrechnung Dezember Soldat 2024 Steuererklärung
Bild 1: Beispiel Bezügeabrechnung vom Dezember 2024

1. Relevante Daten in der Bezügeabrechnung finden

Im unteren Abschnitt der Dezemberabrechnung finden Sie die Tabelle „Fortschreibung Jahreswerte“. Diese besteht aus mehreren Spalten, die wir im Folgenden zusammenfassen:

  • Spalte 1: „ST-Brutto lfd.“ – Steuerbrutto laufend (Gesamtsumme aller steuerpflichtigen Entgelte).
  • Spalte 2: „ST-Brutto einm.“ – Steuerbrutto einmalig (z. B. Boni oder Sonderzahlungen).

Addieren Sie die Werte beider Spalten, um die Gesamteinkünfte zu ermitteln. Diese können Sie aus Vereinfachungsgründen in die Zeile 3 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Ihrem Programm eintragen.

  • Spalten 3 und 4: „LOST lfd.“ und „LOST einm.“ – Einbehaltene Lohnsteuer.

Addieren Sie beide Spalten und übernehmen Sie den Gesamtwert in die entsprechende Zeile 4 der Lohnsteuerbescheinigung.

  • Spalten 5 und 6: „Soli lfd.“ und „Soli einm.“ – Einbehaltener Solidaritätszuschlag.

Soldaten zahlen 2024 in der Regel keinen Soli, außer bei einer jährlichen Einkommensteuer über 18.130 € (z. B. durch eine hohe Weiterverpflichtungsprämie). Zeile 5 kann daher ignoriert werden.

  • Spalten 7 und 8: „KIST lfd.“ und „KIST einm.“ – Einbehaltene Kirchensteuer.

Falls Sie Kirchensteuer zahlen, addieren Sie die Werte und tragen diese in die Zeile 6 der Lohnsteuerbescheinigung ein.

In Bild 2 ist beispielhaft dargestellt, wie die einzelnen Spalten zusammenaddiert werden, woraus sich die Werte für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ergeben.

Bild 2: Berechnung der Zeilen als Alternative für die elektronsiche Lohnsteuerbescheingung

2. Mindestvorsorgepauschale berechnen

Die Mindestvorsorgepauschale oder Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung müssen ohne die Bezügeabrechnung berechnet werden. Diese ist einheitlich und lässt sich ganz einfach berechnen. Für Soldaten gilt:

  • Für ein vollständiges Jahr im Dienst: 1.899,96 € (158,33 € * 12 Monate)
  • Beispiel für 3 Monate Dienstzeit: 474,99 € (158,33 € * 3 Monate)

Diesen Wert tragen Sie in die Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ein.

Eintragung auf SteuerBeamte

Mit SteuerBeamte können die Werte aus der Dezemberabrechnung bequem in die entsprechenden Felder bei Einnahmen und Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden. Das Programm führt Sie Schritt für Schritt durch die Eintragung (Bild 3) und berechnet automatisch die potenzielle Steuererstattung.

Bild 3: Eintragung auf Steuerbeamte

Steuererklärung einreichen und Bearbeitungszeiten beachten

Die Finanzämter beginnen bundesweit am 15. März 2025 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2024. Dieser Termin ist festgelegt, weil Arbeitgeber und andere Institute, wie Versicherungen (bei Soldaten betrifft dies die Pflegepflicht- und Anwartschaftsversicherung), bis Ende Februar Zeit haben, alle Daten zu übermitteln.

Obwohl Sie Ihre Steuererklärung früher einreichen können, werden die ersten Bescheide frühestens Ende März oder Anfang April 2025 versendet. Je nach Komplexität kann die Bearbeitungsdauer variieren.

Fazit

Auch wenn die Lohnsteuerbescheinigung vom Bundesverwaltungsamt noch nicht vorliegt, können Soldaten ihre Steuererklärung für 2024 frühzeitig vorbereiten und die Erstattung berechnen. Mit den relevanten Daten aus der Dezemberabrechnung lässt sich die Erklärung problemlos ausfüllen. Die wichtigsten Werte, wie Einkünfte, Lohnsteuer und Versicherungsbeiträge, können aus der Bezügeabrechnung abgeleitet werden.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Steuererklärung frühzeitig vorzubereiten, um potenzielle Erstattungen schnell und stressfrei zu erhalten!

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