Tarifverhandlung 2025: Mehr Geld für Soldaten ab Dezember
Die Tarifverhandlungen 2025 im öffentlichen Dienst wirken sich auch auf die Besoldung der Soldatinnen und Soldaten aus. Hier erfährst du, was sich ab Dezember 2025 ändert und wie hoch die Erhöhung ausfällt.
Die Tarifverhandlungen 2025 im öffentlichen Dienst betreffen auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Doch es gibt bisher kaum konkrete Informationen, wie sich das Ergebnis auf die Besoldung der Soldaten auswirkt. Unsere Recherchen sollen dir helfen, dich in dieser unklaren Lage zurechtzufinden und einen Überblick über die geplanten Besoldungsanpassungen zu geben.
Update 03.09.2025:
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 grünes Licht für diese Abschlagszahlungen gegeben. Soldaten, Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes erhalten demnach ab den Dezember-Bezügen 2025 mehr Geld. Konkret wird ein Aufschlag von 3,0 % gewährt, rückwirkend zum 1. April 2025. Zudem soll ab Mai 2026 eine weitere Erhöhung um 2,8 % folgen. Beide Erhöhungsschritte entsprechen exakt dem Tarifergebnis für die Angestellten im öffentlichen Dienst vom April 2025.
Update 21.08.2025:
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat mit Rundschreiben vom 21. August 2025 angekündigt, dass Bundesbeamte und Soldaten ab Dezember 2025 eine Abschlagszahlung in Höhe von 3 % erhalten werden. Diese Zahlung erfolgt vorab in Erwartung der gesetzlichen Besoldungsanpassung. Damit sollen Soldaten nicht bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf ihr Plus warten müssen.
Überblick über die Kernpunkte des Tarifergebnisses 2025
Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund/VKA) vom April 2025 bildet die Grundlage für die Besoldungsrunde 2025. Es umfasst mehrere Schritte und Verbesserungen, die voraussichtlich auf die Besoldung der Soldaten übertragen werden:

- Lineare Gehaltserhöhungen: +3,0 % ab 1. April 2025 (mindestens 110 €) und +2,8 % ab 1. Mai 2026. Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 27 Monate bis zum 31. März 2027.
- Höhere Zulagen: Bestimmte Zulagen im Schichtdienst werden deutlich angehoben. Zum Beispiel steigt die Zulage für ständige Schichtarbeit von 40 € auf 100 € monatlich, für Wechselschichtarbeit von 105 € auf 200 € (ab Juli 2025). Diese Zulagen sollen ab 2027 außerdem dynamisch an künftige Erhöhungen gekoppelt werden.
- Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld): Der Tarifabschluss sieht auch eine Erhöhung der jährlichen Sonderzahlung vor. Im Bundesbereich wird diese ab 2026 je nach Besoldungsgruppe auf 75 % bis 95 % eines Monatsgehalts angehoben (bisher 60 % bis 90 %). Das bedeutet z.B. für niedrige Dienstgrade eine Steigerung von 90 % auf 95 % des Monatsbezugs als Weihnachtsgeld. Höhere Dienstgrade (z.B. Offiziere) würden statt bislang 60 % künftig 75 % erhalten.
Hinweis: Die Übertragung solcher tariflichen Verbesserungen auf Besoldung und Versorgung der Soldaten erfolgt in der Regel per Gesetz. Das heißt, bevor Soldaten die oben genannten Vorteile vollständig erhalten, muss der Gesetzgeber die Anpassungen beschließen. Bis dahin dienen die Abschlagszahlungen als Zwischenlösung.
Abschlagszahlungen ab Dezember 2025 – Was bedeutet das für Soldaten?
Wie oben erwähnt, hat die Bundesregierung entschieden, den Soldatinnen und Soldaten bereits ab Dezember 2025 einen Teil der Besoldungserhöhung auszuzahlen. Diese Abschlagszahlung ist eine vorläufige Erhöhung der Dienstbezüge, die im Vorgriff auf die gesetzliche Besoldungsanpassung gewährt wird. Sie steht unter dem Vorbehalt, dass der Deutsche Bundestag das Tarifergebnis später gesetzlich umsetzt.
Konkret dürfen sich Soldaten mit der Gehaltsabrechnung zum 1.12.2025 auf folgendes freuen:
- Nachzahlung für April–November 2025: Da die 3 %-Erhöhung rückwirkend zum 1. April gilt, werden die Erhöhungsbeträge für die Monate April bis einschließlich November 2025 einmalig im Dezember ausgezahlt. Somit erhält man im Dezember eine spürbare Nachzahlung für diese acht Monate.
- Dauerhafte Erhöhung um 3 % ab Dezember: Ab dem Monat Dezember 2025 erhöhen sich die monatlichen Dienstbezüge um 3 % gegenüber dem bisherigen Stand. Dieses Plus wird dann fortan (vorbehaltlich der Gesetzesbestätigung) jeden Monat ausgezahlt.
- Familienzuschläge und andere dynamische Besoldungsbestandteile (wie Amts- und Stellenzulagen) werden voraussichtlich im gleichen Prozentsatz erhöht. Das bedeutet, auch der Zuschlag für verheiratete Soldaten oder Soldaten mit Kindern steigt um 3 %, sobald die Besoldungserhöhung greift. Somit profitieren Soldaten mit Familie proportional ebenfalls vom Tarifabschluss.
Beispiel: Ein Hauptgefreiter mit einem bisherigen Bruttodienstgehalt von 2.826,55 € würde ab April 2025 etwa 111 € mehr erhalten (≈2.987 € brutto), wie in Bild 1 zu sehen.

Natürlich interessieren dich vermutlich vor allem die Netto-Auswirkungen, also wie viel davon am Ende wirklich auf deinem Konto landet. Hier gilt: Das Plus von 3 % spiegelt sich im Netto etwas geringer wider, da darauf Lohnsteuer anfallen. Bei unserem Hauptgefreiten mit ~111 € Bruttozuwachs werden also um die 79 € Netto pro Monat mehr herauskommen. Zusammen mit der Nachzahlung für die Monate April bis einschließlich November 2025 in Höhe von 632,08 € (siehe Bild 2), kann sich der Hauptgefreite über ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk freuen.

Wichtig zu wissen: Die Abschlagszahlung ist keine Sonderprämie, sondern praktisch eine Vorauszahlung auf die kommende Gehaltserhöhung. Sobald das Besoldungsanpassungsgesetz 2025/2026 vom Parlament verabschiedet ist, werden die bereits gezahlten Abschläge mit den dann gesetzlich festgelegten Erhöhungsbeträgen verrechnet. Für die Soldaten bedeutet das, dass sie letztlich keinen Nachteil haben, im Gegenteil, sie bekommen ihr Geld schneller aufs Konto, ohne auf die oft langwierige Gesetzgebung warten zu müssen. Das Bundeskabinett hat mit diesem ungewöhnlichen Schritt ausdrücklich eine zeitnahe finanzielle Entlastung und Wertschätzung der Bundesbediensteten im Auge.
Wie wirkt sich die Erhöhung ab Mai 2026 auf die Besoldung konkret aus?
Zum 1. Mai 2026 ist eine zusätzliche lineare Erhöhung um 2,8 % vorgesehen, jedoch ohne Mindestbetrag von 110 €. Im Vergleich zur Erhöhung ab April 2025 fällt diese Anpassung besonders für die niedrigeren Dienstgrade weniger stark aus. Sollte das Besoldungsanpassungsgesetz bis dahin noch nicht in Kraft sein, ist davon auszugehen, dass auch dieser Schritt – wie schon im Dezember 2025 – vorab als Abschlag ausgezahlt wird.
Bleiben wir beim Beispiel des Hauptgefreiten aus dem vorherigen Abschnitt (siehe Bild 3):

Manch einer mag sich nun fragen, ob hier ein Rechenfehler vorliegt. Die Antwort lautet: nein. Viele Soldaten werden überrascht sein, dass die zweite Erhöhung nicht denselben Nettozuwachs bringt wie die erste. Wer im Dezember 2025 rund 80 € mehr netto erhalten hat, bekommt ab Mai 2026 nur etwa 20 € mehr netto. Der Grund dafür liegt nicht in der Höhe der Erhöhung selbst, sondern in der steuerlichen Änderung ab dem 1. Januar 2026.
⚠️ Wichtig: Zum Jahreswechsel fällt die sogenannte Mindestvorsorgepauschale von 1.900 € weg. Dadurch verändert sich die Berechnung der Lohnsteuer, was zur Folge hat, dass monatlich rund 40 € bis 60 € mehr Steuern fällig werden. Diese steuerliche Anpassung gleicht den Effekt der Gehaltserhöhung teilweise wieder aus, weshalb der Nettozuwachs geringer ausfällt.
Nähere Informationen dazu findest du in unserem Blogartikel „Änderungen ab 2026: Wegfall der Mindestvorsorgepauschale und neue Berechnung“.
Wir haben auf Basis der bekannten Anpassungen eigene Berechnungstabellen erstellt, um dir zu zeigen, wie sich die Erhöhungen konkret auf verschiedene Dienstgrade auswirken. In den folgenden Beispielen findest du eine Übersicht über die geschätzten Nettowerte für Dezember 2025 und ab Mai 2026 für ausgewählte Dienstgrade von Mannschaftsdienstgraden bis zu den höheren Offiziersrängen (siehe Bild 4). Damit erhältst du bereits jetzt einen realistischen Eindruck, wie sich die Besoldung im kommenden Jahr entwickeln wird.

Auswirkungen auf freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL)
Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) fallen zwar nicht direkt unter die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, doch ihre Bezüge (Wehrsold) orientieren sich in der Praxis häufig an den allgemeinen Besoldungsrunden für Soldaten. Bereits in der letzten Tarifrunde 2023 hat sich gezeigt, dass FWDL nicht benachteiligt werden: Unsere damalige Vermutung, man könnte FWDL wie Auszubildende behandeln (die im Tarifabschluss 2023 geringere Pauschalen erhielten), hat sich nicht bestätigt – vielmehr bekamen FWDL denselben Inflationsausgleich wie Zeit- und Berufssoldaten.
Auch für 2025 erwarten wir ein ähnliches Vorgehen. Das heißt, die geplanten Erhöhungen von 3 % und 2,8 % sollten eins zu eins auf die Wehrsold-Sätze der FWDL übertragen werden (siehe Bild 5). Freiwillig Wehrdienstleistende dürften demnach ab Dezember 2025 ebenfalls von der 3 %-Aufstockung profitieren und die Nachzahlung für April–November 2025 erhalten. Sollte es hier doch Abweichungen geben, etwa eine Sonderregelung mit festen Erhöhungsbeträgen analog zu Azubis (im Tarifabschluss erhalten Auszubildende +75 € in zwei Stufen), werden wir darüber informieren. Derzeit gibt es jedoch keine Anzeichen, dass FWDL bei der Besoldungsanpassung 2025 anders behandelt würden als andere Soldaten.

Fazit und Ausblick
Stand Oktober 2025 lässt sich festhalten: Die Soldatinnen und Soldaten können sich auf spürbar mehr Geld freuen. Zwar verzögert sich die eigentliche Besoldungserhöhung durch den nötigen Gesetzgebungsprozess, doch dank der politischen Entscheidung für Abschlagszahlungen profitieren alle Bundeswehrangehörigen noch im Jahr 2025 von der ersten Erhöhung. Die zweite Erhöhungsstufe zum 1. Mai 2026 ist bereits eingeplant und wird voraussichtlich ebenfalls reibungslos übertragen.
Sobald der Bundestag das Besoldungsanpassungsgesetz verabschiedet, werden die Erhöhungen endgültig gesetzlich abgesichert. Darüber hinaus hat die Bundesregierung angekündigt, im Zuge desselben Gesetzes auch für eine amtsangemessene Alimentation zu sorgen und die Besoldungsstruktur zu modernisieren. Das könnte bedeuten, dass die Besoldungstabellen für Soldaten sowohl horizontal wie vertikal neu justiert und zukunftsfester gestaltet werden, ein wichtiger Schritt, um den Beruf Soldat attraktiver zu machen und verfassungskonform auszugestalten.
Wir halten dich auf dem Laufenden und aktualisieren diesen Beitrag, sobald es neue Informationen gibt, etwa zum genauen Gesetzesinhalt, den endgültigen Besoldungstabellen oder den Auszahlungsdaten. Mit dem jetzigen Wissen kannst du aber schon einschätzen, was auf dich zukommt: Mehr Geld ab Ende 2025 und eine weitere Erhöhung 2026. Nach langer Wartezeit auf einen Abschluss heißt es nun endlich: Die Verbesserungen sind auf dem Weg zu dir als Soldat! Bleib dran und schau regelmäßig bei uns vorbei, um keine wichtigen Neuigkeiten zu verpassen.
Unsere Quellen:
- Redaktion, H. O. & Redaktion, H. O. (2025, 10. September). Bundeskabinett beschließt Abschlagszahlungen für Bundesbeamte. Haufe.de News und Fachwissen, Abgerufen am 19. Oktober 2025, von Link
- Beamte bekommen mehr Geld – Regierung beschließt Abschlagszahlungen für Millionen. (2025, 18. September), Abgerufen am 19. Oktober 2025, von Link
- Henneke, S. (2025, 28. April). Besoldungstabelle Bundeswehr 2025: Mehr Gehalt für Offiziere und Soldaten. Öffentlicher Dienst News, Abgerufen am 19. Oktober 2025, von Link
- Geyer: „Wichtige Fortschritte stecken im Detail“. (2025b, April 6). Abgerufen am 19. Oktober 2025, von Link
- Geyer bei Dobrindt: Gute Gespräche über Besoldungserhöhung. (2025, 27. August). Abgerufen am 19. Oktober 2025, von Link
- Kabinett beschließt Abschlagszahlungen. (o. D.-b). Deutscher BundeswehrVerband e.V. Abgerufen am 19. Oktober 2025, von Link





