Die Inhalte auf steuer-beamte.de, insbesondere Blogartikel, Informationsseiten, Rechner, Checklisten, Beispiele und sonstige Materialien, dienen ausschließlich der allgemeinen Information.
Wir sind keine Steuerberater, Rechtsanwälte oder Lohnsteuerhilfeverein und bieten keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige individuelle Beratung an. Unsere Inhalte ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Lohnsteuerhilfeverein oder eine andere zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person.
Unsere Software unterstützt Nutzer dabei, ihre Steuererklärung eigenverantwortlich zu erstellen und elektronisch zu übermitteln. Soweit wir Informationen, Rechner, Vorlagen oder digitale Funktionen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bereitstellen, dienen auch diese ausschließlich der allgemeinen Information, unverbindlichen Orientierung und technischen Unterstützung. Eine individuelle steuerliche Prüfung, Beratung, Antragstellung oder persönliche Fallbearbeitung durch uns findet nicht statt.
Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gemachten Angaben liegt beim Nutzer. Dies gilt sowohl für Angaben im Rahmen der Steuererklärung als auch für Angaben im Zusammenhang mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung oder anderen steuerlichen Formularen und Verfahren.
Steuerliche Sachverhalte hängen stets vom konkreten Einzelfall ab. Ob bestimmte Werbungskosten, Pauschalen, Freibeträge, Steuerermäßigungen, Abzüge oder sonstige steuerliche Vorteile im Einzelfall berücksichtigt werden können, muss individuell geprüft werden.
Wir prüfen keine Steuerbescheide, übernehmen keine Vertretung gegenüber Finanzbehörden und geben keine verbindlichen Empfehlungen für konkrete steuerliche Entscheidungen. Dies gilt auch für die Entscheidung, ob, wann und mit welchen Angaben ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt werden sollte. Unsere Inhalte sollen dabei helfen, steuerliche Themen besser zu verstehen und mögliche Fragestellungen für eine professionelle Beratung vorzubereiten.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Nach § 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG) darf Hilfeleistung in Steuersachen geschäftsmäßig grundsätzlich nur durch Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen sind insbesondere die in § 3 StBerG genannten Personen und Vereinigungen befugt. Andere Personen und Vereinigungen dürfen nach § 5 StBerG grundsätzlich keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erbringen, soweit sie hierzu nicht befugt sind.
Wir gehören nicht zu diesem Personenkreis und bieten daher keine individuelle Hilfeleistung in Steuersachen an. Unsere Inhalte, Rechner, Beispiele, Vorlagen und Softwarefunktionen stellen insbesondere keine Prüfung, Bewertung oder Empfehlung für einen konkreten steuerlichen Einzelfall dar.
Berechnungen, Hinweise und Ergebnisse innerhalb unserer Software dienen der unverbindlichen Orientierung auf Grundlage der vom Nutzer eingegebenen Daten. Sie stellen keine verbindliche steuerliche Beurteilung dar. Das tatsächliche steuerliche Ergebnis kann von den angezeigten Werten abweichen und hängt insbesondere von der persönlichen Situation, der Gesetzeslage, der Verwaltungsauffassung und der Entscheidung des zuständigen Finanzamts ab.
Bitte triff steuerliche Entscheidungen nicht allein auf Grundlage unserer Inhalte, Rechner, Vorlagen oder Softwarefunktionen. Wende dich für eine verbindliche Einschätzung an einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Lohnsteuerhilfeverein oder eine andere zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person.
Weitere Informationen findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.